Herzlich willkommen auf der Seite unseres Vereins „Nistkästen für Dresden“.
Im Frühjahr 2021 gegründet widmen wir uns seitdem der Anfertigung, Anbringung und Pflege von Nisthilfen im Raum Dresden.
Die zweite Säule unserer Arbeit ist die Natur- und Umweltbildung, die wir auf den Bereich der frühkindlichen Bildung fokussieren.
Vereinsvorstand
Jan-Eric Dreßler (Instagram-Profil | Xing | Linked.In)
Vereinsvorsitzender & Schatzmeister
Staatlich anerkannter Erzieher / Studiert aktuell Natur- und Umweltpädagogik
Julia Schütze
Schriftführerin
Kindheitspädagogin
Christin Scholz
Kassenprüferin
§ 1 – Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen „Nistkästen für Dresden“
- Der Verein hat seinen Sitz in Dresden.
- Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden eingetragen werden.
§ 2 – Zweck und Aufgaben
- Der Zweck des Vereins besteht in der Förderung des Tierschutzes sowie der Förderung des Natur-, Umwelt und Landschaftsschutzes.
- Der Vereinszweck wird verwirklicht durch:
- Das Schaffen, Erhalten und Sichern von Brutplätzen und Lebensräumen wild lebender Tier- und Vogelarten.
- Die Durchführung von Artenschutzmaßnahmen für gefährdete Tier- und Vogelarten.
- Öffentliches Vertreten und Verbreiten der Ziele des Natur- und Umweltschutzgedankens.
- Die Förderung des Natur- und Umweltschutzgedankens im gesamten Bildungsbereich, insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit.
§ 3 – Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß § 2 der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Die Mittel des Vereins sind ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken zu verwenden. Eine Gewinnausschüttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt nicht.
- Den Mitgliedern des Vorstandes kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung die Zahlung einer Vergütung in Höhe der Ehrenamtspauschale i. S. d. Nr. 26 a EStG gewährt werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Ausgaben des Mitglieds für den Verein müssen vom Vorstand schriftlich genehmigt werden. In dringenden Fällen ist vorab ein fernmündliches Einverständnis des Vorstandes oder seines bestellten Vertreters einzuholen.
- Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein oder bei Vereinsauflösung erfolgt keine Rückerstattung etwa eingebrachter Vermögenswerte.
- Eine Änderung des Vereinszwecks darf nur im Rahmen des in § 3 Absatz 1) gegebenen Rahmens erfolgen.
§ 4 – Verbandszugehörigkeit
- Der Verein ist keinem anderen Verband zugehörig oder gebunden und arbeitet völlig eigenständig.
§ 5 – Geschäftsjahr
- Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 6 – Mitgliedschaft
- Der Verein hat:
- aktive Mitglieder
- passive Mitglieder (Fördermitglieder, welche den Verein durch Zuwendungen unterstützen)
- Ehrenmitglieder (Mitglieder, die vom Verein als wertvoll und verdient betrachtet werden)
- Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede männliche oder weibliche Person ab einem Alter von 14 Jahren werden.
- Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen werden, die sich bereit erklären, die Vereinszwecke und -ziele aktiv oder materiell zu unterstützen.
- Mitglieder des Vereins im Alter von 14 – 18 Jahren gelten als Jugendliche. Zur Aufnahme eines solchen Mitglieds ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfordert bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Personensorgeberechtigten.
- Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vereinsvorstandes oder seines bestellten Vertreters. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuchs ist schriftlich mitzuteilen. Sie braucht nicht begründet zu werden.
- Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
- Das neu aufgenommene Mitglied verpflichtet sich durch die Beitrittserklärung die Satzung des Vereins anzuerkennen und zu beachten. Die Satzung kann auf Wunsch an die neu aufgenommenen Mitglieder per E-Mail (PDF) ausgehändigt werden.
- Aktive Mitglieder ab 14 Jahren haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung sowie aktives Wahlrecht zu den Ämtern des Vereins. Die Wählbarkeit beginnt erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Passive Mitglieder haben kein Stimmrecht. Sie sollten aber das Recht haben, sich zu Themen des Vereins angemessen zu äußern.
§ 7 – Dauer der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet:
- durch Austrittserklärung. Eine solche Erklärung muss durch Einschreiben oder persönliche Vorlage beim Vorstand 3 Monate vor Ablauf des Beitragsjahres eingegangen sein. Eine E-Mail sowie ein Fax reichen nicht aus, um einen rechtskräftigen Austritt zu erklären.
- durch Tod.
- durch Ausschluss aus dem Verein.
- durch Einstellen der Zahlung an den Verein. Die Karenzzeit beläuft sich auf 4 Wochen. Eine Wiederaufnahme gegen Antrag ist möglich.
- Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jedes Anrecht an den Verein und seine Bestandteile.
§ 8 – Organe
- Die Organe des Vereins sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
§ 9 – Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenprüfer.
- Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
- Der Vorstand des Vereins wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren bestellt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt worden sind.
- Der Vorstand erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsvermögens.
- Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzung des geschäftsführenden Vorstands.
§ 10 – Die Mitgliederversammlung
- Jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorsitzenden nach Vorstandsbeschluss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin einberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch Rundschreiben unter Angabe von Ort und Zeit sowie unter Mitteilung der Tagesordnung.
- Der Vorsitzende hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Formvorschriften des Absatzes 1 einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich beim Vorstand beantragt.
- Die Mitgliederversammlung regelt die Geschäftsführung des Vorstandes und nimmt den Geschäfts- und Kassenbericht entgegen. Der vom Schatzmeister der Mitgliederversammlung vorzulegende Kassenbericht ist von einem zu wählenden Kassenprüfer zu bestätigen.
- Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ehrenmitglieder sind ebenfalls stimmberechtigt. Beschlüsse, die eine Satzungsänderung beinhalten, bedürfen der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Eine Änderung des Vereinszweckes ist nur durch die Zustimmung der Dreiviertelmehrheit aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder möglich. Anträge zu einer Satzungsänderung sind mit der Einladung zur Mitgliederversammlung jedem Mitglied bekannt zu geben.
§ 11 – Mitgliedsbeiträge
- Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe auf der dem Geschäftsjahr vorausgegangen Mitgliederversammlung festgelegt wird. Der Jahresbeitrag ist spätestens bis zum Ende des 1. Quartals des laufenden Geschäftsjahres zu bezahlen.
- Auf begründeten Antrag (für Schüler, Auszubildende, Studenten bei Zivil- und Wehrdienst sowie bei Arbeitslosigkeit) kann der Mitgliedsbeitrag auf Beschluss der Mitgliederversammlung bis zu 50 Prozent ermäßigt werden.
§ 12 – Verwaltung der Mittel
- Die Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus
- Zuschüssen des Landes, der Kommunen und anderer öffentlicher Stellen,
- Mitgliedsbeiträgen,
- Spenden,
- Zuwendungen Dritter.
- Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.
§ 13 – Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
- Der Verein kann nur auf Beschluss einer Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Der Beschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt sein Vermögen dem NABU Regionalverband Dresden-Meißen mit Sitz in Dresden zu, welcher es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 14 – Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Eine rechtsunwirksame Bestimmung ist von der Mitgliederversammlung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer Wirkung dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung entspricht.
§ 15 – Inkrafttreten
- Diese Satzung wurde am 17.01.2021 durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Anfertigung von Nistkästen
Bei der Anfertigung von Nistkästen setzen wir auf unterschiedliche Holzarten. Jede Kastenform und -größe hat unterschiedliche Anforderungen an das verwendete Material. Kleine Kästen für Singvögel fertigen wir aus Fichtenholzbrettern oder Multiplexplatten. Größere Kästen für große Vogelarten oder Greifvögel fertigen wir grundsätzlich aus robuster Multiplexplatte.
Multiplex ist ein Verbundsstoff aus Birkenholz und umweltfreundlichem, wasserfestem Kleber.
Damit unsere Kästen eine lange Lebenswerwartung haben werden sie von uns mit „Blauer Engel“-zertifizierter Farbe gestrichen um besser den Witterungseinflüssen zu widerstehen.
Anbringung und Wartung von Nistkästen
Unsere Mitglieder und freiwillige Helfer, unsere „Pflegepaten“, helfen dabei die Nistästen sachgemäß an geeigneten Stellen anzubringen. Bei der Anbringung gehen wir auf die Wünsche der Baumbesitzer ein und verwenden unterschiedliche Methoden zur Befestigung. Aluminiumnägel oder robuste Gummischläuche sind die von uns bevorzugten Methoden zur Anbringung.
Ohnehin kontrollieren unsere Paten mindestens 2x im Jahr den Zustand der Nisthilfen und kümmern sich um die Wartung, Reinigung und Pflege, damit sie zu jeder Zeit den Tieren zur Verfügung stehen und einsatzbereit sind.
Umweltbedingungen verbessern
Vögel siedeln sich nur dort an, wo die Rahmenbedingungen stimmen, d.h. ausreichend Schutz, Ruhe und Futter zur Verfügung steht.
Bei der Auswahl geeigneter Standorte achten wir schon im Vorfeld auf gute Rahmenbedingungen. Wo der Standort nicht ausreichend ist, versuchen wir auf die Gestaltung von Grünflächen Einfluss zu nehmen und durch das Ausbringen geeigneter Pflanzen und Kräuter Brachflächen aufzuwerten. Vorhandene Gärten und Grünanlagen können dahingehend umgestaltet oder verbessert werden, dass geeignete Pflanzen in das bestehende Bild integriert werden.
Unterstützung anderer Tierarten
Wo es die Bedingungen hergeben möchten wir auch anderen Tieren helfen, die in der Stadt nur unzureichend Schutz und Nahrung finden. Ein Beispiel stellen die Igel dar, die durch die zunehmende Versiegelung städtischer Flächen immer weniger Schutz und Nahrung finden und kaum noch Bereiche haben in denen sie ihre Jungen aufziehen und überwintern können. Das Konzept der Holz-Bruthilfen kann auch hier zu einer teilweisen Verbesserung führen.
Natur- und Umweltbildung
Nachhaltigkeit bedarf einem ganzheitlichen Ansatz der schon in jungen Jahren beginnt. Genau dort setzen wir als von Pädagogen und Eltern gegründeter Verein an. Wir möchten eng mit Kindertages- und Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten und gezielte Angebote zur Förderung des Natur- und Umweltschutzgedankens anbieten.
Beiträge
Mitgliedsbeiträge sind eine planbare Einnahme, doch gerade zu Beginn eines Vereins sind sie ein fast vernachlässigbarer Faktor.
Um einzelne Mitglieder nicht finanziell zu überfordern müssen Beiträge angemessen sein und wir versuchen die nötigsten Fixkosten, wie Versicherungen, aus diesen Beiträgen abzudecken und generell das Angebot im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu stemmen.
Spenden
Spenden sind ein wichtiger Einkommensfaktor für unseren Verein, stellen sie doch den größten Bereich dar. Unsere eigentliche Arbeit, Materialkosten, Werkzeuge und Wartungskosten sollen durch Spenden finanziert werden. Der Umfang unserer Vereinsarbeit ist maßgeblich durch den Spendenumfang gesteuert, denn wir können nur so viele Kästen anfertigen und pflegen, wie es die Vereinsmittel zulassen.
Fördermittel und Sponsorengelder
Dieser Bereich wird in Zukunft eine enorme Rolle spielen, wenn es darum geht umfangreichere Angebote ins Leben zu rufen oder Räumlichkeiten anmieten zu können. Zu Beginn wird hier nur wenig Potenzial vorhanden sein, mit zunehmender Bekanntheit und zunehmendem Vereinsumfang sind hier aber relevante Beträge denkbar.