Wir sind Nistkästen für Dresden, ein engagierter Verein, der sich für frühkindliche Bildung sowie Natur- und Umweltbildung einsetzt.
Unser Ziel ist es, Kindern den Wert und die Schönheit der Natur näher zu bringen und ihre kreativen und handwerklichen Fähigkeiten zu fördern. Wir halten es für wichtig, Kinder schon früh für die Umwelt zu sensibilisieren und ihnen zu zeigen, wie sie aktiv zu ihrem Schutz beitragen können.
Ein zentrales Element unserer Arbeit ist unsere mobile Holzwerkstatt. Damit fahren wir zu verschiedenen Veranstaltungen, um Kindern die Möglichkeit zu geben, selbst Nistkästen zu bauen und dabei spielerisch Handwerk und Natur kennen zu lernen. Darüber hinaus bieten wir Lehrmaterialien wie Steckbriefe, Ausmalbilder, Rätsel und Bastelideen an, die sowohl online als auch in gedruckter Form zur Verfügung stehen.
Wir sind ein Team von ehrenamtlichen Mitarbeitern, die sich leidenschaftlich für diese Sache einsetzen. Gemeinsam arbeiten wir daran, Kinder für die Natur zu begeistern und ihnen das nötige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, um selbst aktiv zu werden.
Ermöglicht wird unsere Arbeit durch Spenden und die Unterstützung von Partnern und Förderern. Wir sind stolz darauf, dass wir bereits viele Kinder und Familien erreichen konnten und freuen uns auf viele weitere Projekte in der Zukunft.
Vereinsvorstand
Jan-Eric Dreßler (Instagram-Profil | Xing | Linked.In)
Vereinsvorsitzender & Schatzmeister
Natur- und Umweltpädagoge / Staatlich anerkannter Erzieher
Philip Rachui (Linked.In)
Öffentlichkeitsarbeit
Bachelor of Arts – BA, Sozialpädagogik / Staatlich anerkannter Erzieher
Christin Scholz
Kassenprüferin
§ 1 – Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen „Nistkästen für Dresden“
- Der Verein hat seinen Sitz in Dresden.
- Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden eingetragen werden.
§ 2 – Zweck und Aufgaben
- Der Zweck des Vereins besteht in der Förderung des Tierschutzes sowie der Förderung des Natur-, Umwelt und Landschaftsschutzes.
- Der Vereinszweck wird verwirklicht durch:
- Das Schaffen, Erhalten und Sichern von Brutplätzen und Lebensräumen wild lebender Tier- und Vogelarten.
- Die Durchführung von Artenschutzmaßnahmen für gefährdete Tier- und Vogelarten.
- Öffentliches Vertreten und Verbreiten der Ziele des Natur- und Umweltschutzgedankens.
- Die Förderung des Natur- und Umweltschutzgedankens im gesamten Bildungsbereich, insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit.
§ 3 – Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß § 2 der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Die Mittel des Vereins sind ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken zu verwenden. Eine Gewinnausschüttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt nicht.
- Den Mitgliedern des Vorstandes kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung die Zahlung einer Vergütung in Höhe der Ehrenamtspauschale i. S. d. Nr. 26 a EStG gewährt werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Ausgaben des Mitglieds für den Verein müssen vom Vorstand schriftlich genehmigt werden. In dringenden Fällen ist vorab ein fernmündliches Einverständnis des Vorstandes oder seines bestellten Vertreters einzuholen.
- Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein oder bei Vereinsauflösung erfolgt keine Rückerstattung etwa eingebrachter Vermögenswerte.
- Eine Änderung des Vereinszwecks darf nur im Rahmen des in § 3 Absatz 1) gegebenen Rahmens erfolgen.
§ 4 – Verbandszugehörigkeit
- Der Verein ist keinem anderen Verband zugehörig oder gebunden und arbeitet völlig eigenständig.
§ 5 – Geschäftsjahr
- Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 6 – Mitgliedschaft
- Der Verein hat:
- aktive Mitglieder
- passive Mitglieder (Fördermitglieder, welche den Verein durch Zuwendungen unterstützen)
- Ehrenmitglieder (Mitglieder, die vom Verein als wertvoll und verdient betrachtet werden)
- Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede männliche oder weibliche Person ab einem Alter von 14 Jahren werden.
- Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen werden, die sich bereit erklären, die Vereinszwecke und -ziele aktiv oder materiell zu unterstützen.
- Mitglieder des Vereins im Alter von 14 – 18 Jahren gelten als Jugendliche. Zur Aufnahme eines solchen Mitglieds ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfordert bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Personensorgeberechtigten.
- Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vereinsvorstandes oder seines bestellten Vertreters. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuchs ist schriftlich mitzuteilen. Sie braucht nicht begründet zu werden.
- Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
- Das neu aufgenommene Mitglied verpflichtet sich durch die Beitrittserklärung die Satzung des Vereins anzuerkennen und zu beachten. Die Satzung kann auf Wunsch an die neu aufgenommenen Mitglieder per E-Mail (PDF) ausgehändigt werden.
- Aktive Mitglieder ab 14 Jahren haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung sowie aktives Wahlrecht zu den Ämtern des Vereins. Die Wählbarkeit beginnt erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Passive Mitglieder haben kein Stimmrecht. Sie sollten aber das Recht haben, sich zu Themen des Vereins angemessen zu äußern.
§ 7 – Dauer der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet:
- durch Austrittserklärung. Eine solche Erklärung muss durch Einschreiben oder persönliche Vorlage beim Vorstand 3 Monate vor Ablauf des Beitragsjahres eingegangen sein. Eine E-Mail sowie ein Fax reichen nicht aus, um einen rechtskräftigen Austritt zu erklären.
- durch Tod.
- durch Ausschluss aus dem Verein.
- durch Einstellen der Zahlung an den Verein. Die Karenzzeit beläuft sich auf 4 Wochen. Eine Wiederaufnahme gegen Antrag ist möglich.
- Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jedes Anrecht an den Verein und seine Bestandteile.
§ 8 – Organe
- Die Organe des Vereins sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
§ 9 – Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenprüfer.
- Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
- Der Vorstand des Vereins wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren bestellt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt worden sind.
- Der Vorstand erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsvermögens.
- Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzung des geschäftsführenden Vorstands.
§ 10 – Die Mitgliederversammlung
- Jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorsitzenden nach Vorstandsbeschluss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin einberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch Rundschreiben unter Angabe von Ort und Zeit sowie unter Mitteilung der Tagesordnung.
- Der Vorsitzende hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Formvorschriften des Absatzes 1 einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich beim Vorstand beantragt.
- Die Mitgliederversammlung regelt die Geschäftsführung des Vorstandes und nimmt den Geschäfts- und Kassenbericht entgegen. Der vom Schatzmeister der Mitgliederversammlung vorzulegende Kassenbericht ist von einem zu wählenden Kassenprüfer zu bestätigen.
- Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ehrenmitglieder sind ebenfalls stimmberechtigt. Beschlüsse, die eine Satzungsänderung beinhalten, bedürfen der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Eine Änderung des Vereinszweckes ist nur durch die Zustimmung der Dreiviertelmehrheit aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder möglich. Anträge zu einer Satzungsänderung sind mit der Einladung zur Mitgliederversammlung jedem Mitglied bekannt zu geben.
§ 11 – Mitgliedsbeiträge
- Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe auf der dem Geschäftsjahr vorausgegangen Mitgliederversammlung festgelegt wird. Der Jahresbeitrag ist spätestens bis zum Ende des 1. Quartals des laufenden Geschäftsjahres zu bezahlen.
- Auf begründeten Antrag (für Schüler, Auszubildende, Studenten bei Zivil- und Wehrdienst sowie bei Arbeitslosigkeit) kann der Mitgliedsbeitrag auf Beschluss der Mitgliederversammlung bis zu 50 Prozent ermäßigt werden.
§ 12 – Verwaltung der Mittel
- Die Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus
- Zuschüssen des Landes, der Kommunen und anderer öffentlicher Stellen,
- Mitgliedsbeiträgen,
- Spenden,
- Zuwendungen Dritter.
- Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.
§ 13 – Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
- Der Verein kann nur auf Beschluss einer Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Der Beschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt sein Vermögen dem NABU Regionalverband Dresden-Meißen mit Sitz in Dresden zu, welcher es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 14 – Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Eine rechtsunwirksame Bestimmung ist von der Mitgliederversammlung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer Wirkung dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung entspricht.
§ 15 – Inkrafttreten
- Diese Satzung wurde am 17.01.2021 durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Frühkindliche Bildung
Wir glauben fest daran, dass die frühkindliche Bildung von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung eines Kindes ist. Deshalb fördern wir die kognitive, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern durch verschiedene Aktivitäten und Materialien, die speziell dafür entwickelt wurden.
Natur- und Umweltbildung
Die Natur ist unser wertvollstes Gut und es ist unsere Aufgabe, sie für kommende Generationen zu erhalten. Wir fördern daher die Natur- und Umweltbildung von Kindern, indem wir ihnen die Natur näherbringen und ihr Bewusstsein für die Umwelt schärfen.
Handwerkliche Fähigkeiten
Handwerkliche Fähigkeiten sind nicht nur wichtig für die persönliche Entwicklung eines Kindes, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Deshalb fördern wir die handwerklichen Fähigkeiten von Kindern, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, selbst kreativ zu werden und etwas mit ihren eigenen Händen zu erschaffen.
Gemeinschaftssinn
Wir glauben, dass es wichtig ist, Gemeinschaftssinn zu fördern und Kinder zu lehren, wie wichtig es ist, zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen. Deshalb legen wir Wert darauf, dass unsere Aktivitäten in Gruppen durchgeführt werden und fördern so die sozialen Fähigkeiten der Kinder.
Eigeninitiative und Verantwortung
Es ist wichtig, dass Kinder lernen, Eigeninitiative zu ergreifen und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Deshalb fördern wir diese Eigenschaften durch verschiedene Aktivitäten und Projekte, die den Kindern die Möglichkeit geben, selbstständig Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen.
Mitgliedsbeiträge
Unsere Mitglieder leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung unseres Vereins. Die Mitgliedsbeiträge helfen uns, unsere laufenden Kosten zu decken und ermöglichen es uns, unsere Projekte und Aktivitäten fortzuführen.
Spenden
Wir sind auf die Großzügigkeit von Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen angewiesen, die unsere Arbeit unterstützen möchten. Spenden sind eine wichtige Einnahmequelle für uns und helfen uns, unsere Projekte zu finanzieren und unsere Ziele zu erreichen.
Fördermittel
Wir bewerben uns regelmäßig um Fördermittel von verschiedenen Stellen, wie zum Beispiel der öffentlichen Hand, Stiftungen oder anderen gemeinnützigen Organisationen. Diese Fördermittel helfen uns, spezielle Projekte zu finanzieren und unsere Arbeit weiterzuentwickeln.
Eigenmittel
Wir finanzieren einen Teil unserer Aktivitäten auch aus Eigenmitteln. Dazu gehören zum Beispiel Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, die wir im Rahmen unserer Projekte anbieten.
Crowdfunding
Wir nutzen auch Crowdfunding-Plattformen, um spezielle Projekte zu finanzieren. Dies ermöglicht es uns, eine breite Öffentlichkeit zu erreichen und viele Menschen dazu zu bewegen, unsere Arbeit zu unterstützen.